Planungsgespräch und Werksvertrag – Im gemeinsamen Gespräch mit dem gewählten Anbieter arbeiten wir Details der Bauplanung heraus und setzen einen Hausvertrag (Werksvertrag) mit dem Vorbehalt Grundstück und Finanzierung auf, sodass der Vertrag erst dann verbindlich für Sie wird, wenn das passende Grundstück erworben und die Baufinanzierung gesichert ist.